Limited: die Alternative zur GmbH?

8. Januar 2008

Die private Limited Company (Limited) bietet insbesondere Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) Möglichkeiten, die Vorteile der garantierten europäischen Niederlassungsfreiheit zu nutzen und eine Kapitalgesellschaft mit niedrigem Stammkapital zu gründen. Eine Limited gründen Sie schon mit einem Stammkapital von £ 1 (EUR 1,40) und schließen sogar Ihre private Haftung aus.

Neben der freien Wahl des Grundkapitals profitieren Sie auch automatisch bei der Limited mit:

  • der limitierten privaten Haftung
  • der freien Namenswahl
  • der geringen Bürokratie des englischen Gesellschaftsrechtes, was u.a. auch die sofortige oder spätere Aufnahme von Aktionären, Gesellschaftsversammlungen sowie sonstige Satzungsänderungen betrifft, bei der Sie in der Schweiz oftmals einen Notar brauchen
  • dem einfachen Auslagern von Betriebsrisiken, die Sie schnell und unbürokratisch durch die Gesellschaftsform der Limited überführen können.

Revisionspflicht

8. Januar 2008

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GmbH: Änderungen ab 1.1.08

8. Januar 2008

Das Stammkapital von mind. CHF 20′000 muss voll liberiert sein. Bisher war es möglich, nur 50% zu liberieren. Sacheinlagen statt Barliberierung bleiben möglich. Ausserdem:

  • Beim Stammkapital gibt es keine obere Limite mehr. Diese lag bisher bei max. CHF 2 Mio.
  • Durch die vollständige Einzahlung des Stammkapitals entfällt die Solidarhaftung unter den Gesellschaftern, was ein erheblicher Vorteil ist.
  • Die Verpflichtung zur Übertragung der Stammanteile und die Übertragung selbst sind mit einfacher Schriftlichkeit möglich. Es ist keine öffentliche Beurkundung mehr nötig.
  • Das Erfordernis der Zustimmung anderer Gesellschafter zur Übertragung von Stammanteilen kann in den Statuten aufgehoben werden.
  • Der Besitz von mehreren Stammanteilen pro Gesellschafter ist möglich. Bisher gab es nur einen Anteil pro Gesellschafter.
  • Nachschusspflichten und Nebenleistungspflichten sind neu bis max. zum doppelten Nennwert möglich und für jeden Stammanteil individuell festlegbar.
  • Die Rechnungslegungsvorschriften sind neu analog zum Aktienrecht, inklusive der Pflicht zur Erstellung des Geschäfts- und Revisionsberichtes.
  • Der oder die Geschäftsführer muss / müssen nicht unbedingt Gesellschafter sein. Die Geschäftsführung kann neu auch an Dritte vergeben werden.
  • Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Dies kann neu auch ein Geschäftsführer oder Direktor sein.
  • Revisionspflicht: ordentliche Revision nur noch bei grossen GmbHs. Eingeschränkte Revision bei den meisten GmbHs. Verzicht auf Revision möglich, sofern sämtliche Gesellschafter auf die Revision verzichten.

Immobilienkauf durch Ausländer?

8. Januar 2008

EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz können Grundstücke bewilligungsfrei erwerben. Nicht-EU-/ EFTA-Bürgerinnen und -Bürger bedürfen in der Regel einer Bewilligung für den Grundstück- und Immobilienerwerb zum Eigengebrauch (davon ausgenommen ist der Erwerb einer Hauptwohnung bei Wohnsitz in der Schweiz).


Nationalität der Organe

8. Januar 2008

Die Wohnsitz- und Nationalitätserfordernisse für die Organe der Gesellschaften werden erheblich gelockert. Bislang mussten bei der AG die Mitglie­der des Verwal­tungsrates mehrheitlich aus Personen bestehen, die in der Schweiz wohnhaft und Schwei­zer oder EU-Bürger sind. Nach Inkrafttreten des Ge­setzes muss nur noch eine für die AG vertretungs­berechtigte Person Wohnsitz in der Schweiz haben. Dieses Erfordernis kann durch ein Mit­glied des Verwaltungsrates oder einen Direk­tor erfüllt wer­den. Nationalitätserfordernisse bestehen keine mehr. Dasselbe gilt entsprechend für die GmbH und die Genossenschaft. Diese Erleichterungen werden in besonderem Masse schweizerischen Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne zu­gute kommen.


Steuern in Obwalden

8. Januar 2008

Das Votum hätte klarer kaum sein können: In einer Volksabstimmung haben sich 91 Prozent der Bürger des Schweizer Kantons Obwalden für die Einführung eines für alle einheitlichen Steuersatzes ausgesprochen. Ab dem kommenden Jahr wird der Kanton alle Einkommen mit 1,8 Prozent besteuern. Bis 10.000 Franken (6000 Euro) bleiben sämtliche Einkünfte steuerfrei. Die Gewinnsteuer für Unternehmen wird von 6,6 auf sechs Prozent gesenkt.


8. Januar 2008

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8. Januar 2008

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8. Januar 2008

firmendoz1.jpgDie Schweizer Steuersätze für Unternehmen und Privatpersonen gehören im europäischen Vergleich zu den tiefsten. Für Unternehmen liegt die Bandbreite bei ca. 16-25%, für Private durchschnittlich bei 5-20%. Mit etwas Geschick kann der effektive Steuersatz sogar unter 10% sinken.


8. Januar 2008

firmendoz1.jpgDie Schweizer Steuersätze für Unternehmen und Privatpersonen gehören im europäischen Vergleich zu den tiefsten. Für Unternehmen liegt die Bandbreite bei ca. 16-25%, für Private durchschnittlich bei 5-20%. Mit etwas Geschick kann der effektive Steuersatz sogar unter 10% sinken.