GmbH: Änderungen ab 1.1.08

8. Januar 2008

Das Stammkapital von mind. CHF 20′000 muss voll liberiert sein. Bisher war es möglich, nur 50% zu liberieren. Sacheinlagen statt Barliberierung bleiben möglich. Ausserdem:

  • Beim Stammkapital gibt es keine obere Limite mehr. Diese lag bisher bei max. CHF 2 Mio.
  • Durch die vollständige Einzahlung des Stammkapitals entfällt die Solidarhaftung unter den Gesellschaftern, was ein erheblicher Vorteil ist.
  • Die Verpflichtung zur Übertragung der Stammanteile und die Übertragung selbst sind mit einfacher Schriftlichkeit möglich. Es ist keine öffentliche Beurkundung mehr nötig.
  • Das Erfordernis der Zustimmung anderer Gesellschafter zur Übertragung von Stammanteilen kann in den Statuten aufgehoben werden.
  • Der Besitz von mehreren Stammanteilen pro Gesellschafter ist möglich. Bisher gab es nur einen Anteil pro Gesellschafter.
  • Nachschusspflichten und Nebenleistungspflichten sind neu bis max. zum doppelten Nennwert möglich und für jeden Stammanteil individuell festlegbar.
  • Die Rechnungslegungsvorschriften sind neu analog zum Aktienrecht, inklusive der Pflicht zur Erstellung des Geschäfts- und Revisionsberichtes.
  • Der oder die Geschäftsführer muss / müssen nicht unbedingt Gesellschafter sein. Die Geschäftsführung kann neu auch an Dritte vergeben werden.
  • Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Dies kann neu auch ein Geschäftsführer oder Direktor sein.
  • Revisionspflicht: ordentliche Revision nur noch bei grossen GmbHs. Eingeschränkte Revision bei den meisten GmbHs. Verzicht auf Revision möglich, sofern sämtliche Gesellschafter auf die Revision verzichten.