GmbH: Änderungen ab 1.1.08
8. Januar 2008
Das Stammkapital von mind. CHF 20′000 muss voll liberiert sein. Bisher war es möglich, nur 50% zu liberieren. Sacheinlagen statt Barliberierung bleiben möglich. Ausserdem:
- Beim Stammkapital gibt es keine obere Limite mehr. Diese lag bisher bei max. CHF 2 Mio.
- Durch die vollständige Einzahlung des Stammkapitals entfällt die Solidarhaftung unter den Gesellschaftern, was ein erheblicher Vorteil ist.
- Die Verpflichtung zur Übertragung der Stammanteile und die Übertragung selbst sind mit einfacher Schriftlichkeit möglich. Es ist keine öffentliche Beurkundung mehr nötig.
- Das Erfordernis der Zustimmung anderer Gesellschafter zur Übertragung von Stammanteilen kann in den Statuten aufgehoben werden.
- Der Besitz von mehreren Stammanteilen pro Gesellschafter ist möglich. Bisher gab es nur einen Anteil pro Gesellschafter.
- Nachschusspflichten und Nebenleistungspflichten sind neu bis max. zum doppelten Nennwert möglich und für jeden Stammanteil individuell festlegbar.
- Die Rechnungslegungsvorschriften sind neu analog zum Aktienrecht, inklusive der Pflicht zur Erstellung des Geschäfts- und Revisionsberichtes.
- Der oder die Geschäftsführer muss / müssen nicht unbedingt Gesellschafter sein. Die Geschäftsführung kann neu auch an Dritte vergeben werden.
- Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Dies kann neu auch ein Geschäftsführer oder Direktor sein.
- Revisionspflicht: ordentliche Revision nur noch bei grossen GmbHs. Eingeschränkte Revision bei den meisten GmbHs. Verzicht auf Revision möglich, sofern sämtliche Gesellschafter auf die Revision verzichten.
