Immobilienkauf durch Ausländer?
8. Januar 2008
EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz können Grundstücke bewilligungsfrei erwerben. Nicht-EU-/ EFTA-Bürgerinnen und -Bürger bedürfen in der Regel einer Bewilligung für den Grundstück- und Immobilienerwerb zum Eigengebrauch (davon ausgenommen ist der Erwerb einer Hauptwohnung bei Wohnsitz in der Schweiz).
