22. Juli 2008
Jeder kann in Lichtenstein bei einem Treuhänder eine Stiftung errichten. Dazu benötigen man ein Mindestkapital von 30000 Euro. Die Gründungskosten belaufen sich auf 5000 Euro und jährlich fallen 5000 Euro für die Verwaltung der Stiftung an. Die Stiftung ist vollkommen steuerbefreit.
Die Stiftung in Lichtenstein ist unter dem Gesichtspunkt der Rendite erst etwa ab einem Kapital von 200000 Euro ein denkbare Anlage. Berücksichtigt man aber die Steuern, insbesondere in Ländern wie Deutschland, ist die Stiftung in Lichtenstein durchaus ab 30000 Euro eine Option. Wird dort eine Stiftung mit 30000 Euro gegründet, so verbleiben nach der Gründung immer 20000 Euro über. Hätte man den Betrag in Deutschland ordentlich versteuert, wäre man auch nicht besser davongekommen.
Im Grunde genommen ist eine solche Konstruktion aber eher teuer und es gäbe eigentlich bessere Alternativen. Gründet man z.B. in der Schweiz eine AG oder GmbH, so kann das Gründungskapital ebenfalls kurz nach der Gründung (abzüglich Gründungskosten) wieder entnommen werden. Diese Lösung hat zudem den Vorteil, dass anschliessend ein ganz normaler Geschäftsbetrieb geführt werden kann. Allerdings ist der Gewinn nicht steuerfrei, aber bei einem Steuersatz wie im Kanton Zug immer noch viel niedrieger als die 5000 Euro jährlichen Verwaltungskosten der Stiftung.
