Niederlassung für EU-Bürger

1. Oktober 2008

Grundsätzlich kann sich jeder EU-Bürger in jeder Gemeinde in der Schweiz frei niederlassen. Das Einwohnermeldeamt verlangt dazu 

  • einen Mietvertrag
  • einen Arbeitsvertrag oder einen Nachweis, dass der Zuwanderer über genügend Mittel verfügt, damit er nicht der Sozialfürsorge anheimfällt.

Beim Nachweis ist ein Kontoauszug mit etwa 100000 CHF hinreichend für die Bewilligung. Es ist aber mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Monaten zu rechnen. Erst dann ist der Neuzuzüger berechtigt, die Funktion des Geschäftsführer zu übernehmen.