Geschäftsführung

4. Oktober 2008

Der Geschäftsführer muss zwangsweise seinen Wohnsitz in der Schweiz haben, egal ob für eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) oder für eine Zweigniederlassung.

Die Geschäftsführungskosten betragen 2500 CHF jährlich und sind vorgängig fällig.