Diese AGBs regeln die Domizilierung zwischen dem Auftraggeber und der Firmendomizil. Die Leistungen unserer Firma sind auf der Produkteseite beschrieben.
Domizilierung
Unsere Domizilierung umfasst die Domizilierung von Unternehmen. Die Korrespondenz wird gesammelt und einmal jährlich weitergeleitet. Falls die Erteilung der Domizilierung verzögert, bzw. durch Amtsentscheid aufgehoben wird, stoppt das den Lauf der gekauften Dienstleistungsdauer nicht.
Letter Service
Der Letter Service beinhaltet die Weiterleitung von Korrespondenz. Diese Dienstleistung kann unabhängig von der Domizilierung gebucht werden. Für die rechtlichlichen Anforderungen ist der Auftraggeber zuständig. Die Weiterleitung erfolgt einmal wöchentlich.
Bucht jemand aber nur den Letter Service ohne eine Domizilierung, wird ein Zuschlag von 20 Fr. pro Monat erhoben.
Bezahlung
Alle Dienstleistungen müssen vorgängig bezahlt werden. Die Dienstleistung endet automatisch mit dem Ende der bezahlten Periode.
Entscheidungen Dritter
Die Firmendomzil erbringt ihre Leistung unabhängig von Behördenentscheidungen oder Entscheidungen Dritter gegenüber dem Auftraggeber.
Haftungssauschluss
Die Firmendomzil Zug übernimmt keine Haftung für verspätete Postzustellung noch sonstwelche Handlungen im Auftrag der Domizilgesellschaft.
Kündigung
Der Domzilvertrag und der Letter Service kann jederzeit zum Ende der Vertragsperiode (1 Jahr) gekündigt werden. Zahlt der Auftraggeber für die darauffolgende Periode eine Dienstleistung nicht, wird das Auftragsende angenommen und die Dienstleistung per Ende der bezahlten Leistung eingestellt.
Diskretion
Die Firma Firmendomizil erteilt keinerlei Auskünfte an Dritte über domizilierte Firmen. Auch werden die Daten in keiner Art und Weise weiterverwendet, auch nicht zu Werbezwecke.
Amtliche Gebühren und Notariatskosten
Amtliche Gebühren und Notariatskosten sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden dem Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt.
Übungsabbruch
Der Kunde kann jederzeit den Aufrag wiederrufen. Es ist jedoch verpflichtet, die bisher erbrachte Leistung zur branchenüblichen Ansätzen zu bezahlen.
Salvatorische Klausel
Erweisen sich bestimmte Bestimmungen als ungültig, bleiben die anderen Bestimmungen in Kraft.