Grundsätzlich kann man von Kosten von 600 Fr. ausgehen, unabhängig davon, ob man eine GmbH, AG oder eine Zweigniederlassung gründet.

Für das Beglaubigen der Unterschriften, usw. können allenfalls (geringe) Zusatzkosten entstehen.





Ihre Adresse lautet:

Firma X
Postfach 1544
Baarerstr. 50
6301 Zug





Ab dem 1. Juni 2007 kommen Angehörige der 15 alten EU-Mitgliedstaaten, von Malta und Zypern sowie der EFTA-Staaten zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens nach Ablauf der 5-jährigen Übergangsfrist versuchsweise in den Genuss der vollständigen Personenfreizügigkeit. Die Kontingente für die EU-15 Länder fallen ganz weg und es gibt vorerst für 1 Jahr probeweise den freien Personenverkehr. Sollte sich im Verlaufe dieses Jahres eine hohe Zuwanderung aus diesen Ländern ergeben, so würde das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz ermöglichen, ab dem 1. Juni 2008 wieder Kontingente einzuführen (für 2 Jahre).





Neben den Gründungskosten fallen noch die Gebühren des Handelsregisters an. Sie sind in der ganzen Schweiz identisch. Hier die “Preisliste”:

Einzelgesellschaft 120.- CHF
Aktiengesellschaft 600.- CHF
GmbH 600.- CHF

MwSt. gibt es keine.





Kann ich als Firmeneigentümer anonym gegenüber Dritten sein? Ja, Sie müssen für Dritte nicht erkennbar sein. Es ist möglich, dass Sie von der Gründung über die Verwaltung bis hin zur operativen Geschäftsführung alles treuhänderisch delegieren.





Eine Firmengründung über Firmendomizil Zug mit Eintragung im Handelsregister dauert in der Regel 10 Tage. Die Eintragung ins Handelsregister kann mittels eines Telegrammverfahrens und eines Expressauszuges gegen Gebühr um ein paar Tage beschleunigt werden.





Die private Limited Company (Limited) bietet insbesondere Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) Möglichkeiten, die Vorteile der garantierten europäischen Niederlassungsfreiheit zu nutzen und eine Kapitalgesellschaft mit niedrigem Stammkapital zu gründen. Eine Limited gründen Sie schon mit einem Stammkapital von £ 1 (EUR 1,40) und schließen sogar Ihre private Haftung aus.

Neben der freien Wahl des Grundkapitals profitieren Sie auch automatisch bei der Limited mit:

  • der limitierten privaten Haftung
  • der freien Namenswahl
  • der geringen Bürokratie des englischen Gesellschaftsrechtes, was u.a. auch die sofortige oder spätere Aufnahme von Aktionären, Gesellschaftsversammlungen sowie sonstige Satzungsänderungen betrifft, bei der Sie in der Schweiz oftmals einen Notar brauchen
  • dem einfachen Auslagern von Betriebsrisiken, die Sie schnell und unbürokratisch durch die Gesellschaftsform der Limited überführen können.